Bewerber im Internet, Rufmord im Internet

Bewerberdaten im Internet

Bewerberdaten im Internet
Bewerberdaten im Internet

Sie möchten sich bewerben, wissen aber nicht, was über Sie im Internet veröffentlicht worden ist? Was Sie möglicherweise selbst im Forum oder einer Bewertungsplattform veröffentlich haben? Oftmals untersuchen Personalverantwortliche das Internet, um Informationen zu erhalten. Internetwacht Monitoring ermittelt diese Daten und hilft bei der Löschung, falls erforderlich.

Ein Beispiel für ein Monitoring findet sich hier zum Download (pdf).

Persönliche Daten im Internet - Wer nutzt sie?


Wer kann sonst Interesse an den Daten aus dem Internet haben?

Gehen Sie davon aus, dass die Anonymität der Nutzung der Daten aus dem Internet entsprechende Interessenten erschafft. So waren bis in die neunziger Jahre nur Personendaten aus Telefonbüchern verfügbar. Es gab eine vollständige Kontrolle: Man war im Telefonbuch eingetragen oder man war es nicht. Heute stimmt man bei der Zustimmung zum Telefonbucheintrag quasi im "vorbeigehen" eine Internetveröffentlichung dazu. Wenige wissen nur, dass der Gesetzgeber hier die Grundlage im § 47 des Telekommunikationsgesetzes gelegt hat und solche Daten auch veräußert werden können.

§ 47 TKG
Bereitstellen von Teilnehmerdaten
(1) Jedes Unternehmen, das Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt und Rufnummern an Endnutzer vergibt, ist verpflichtet, unter Beachtung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen, jedem Unternehmen auf Antrag Teilnehmerdaten nach Absatz 2 Satz 4 zum Zwecke der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung der Daten hat unverzüglich und in nichtdiskriminierender Weise zu erfolgen.
(2) Teilnehmerdaten sind die nach Maßgabe des § 104 in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlichten Daten. Hierzu gehören neben der Nummer sowohl die zu veröffentlichenden Daten selbst wie Name, Anschrift und zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses und Mitbenutzer, soweit sie dem Unternehmen vorliegen. Dazu gehören auch alle nach dem jeweiligen Stand der Technik unter Beachtung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen in kundengerechter Form aufbereiteten Informationen, Verknüpfungen, Zuordnungen und Klassifizierungen, die zur Veröffentlichung dieser Daten in öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen nach Satz 1 notwendig sind. Die Daten müssen vollständig und inhaltlich sowie technisch so aufbereitet sein, dass sie nach dem jeweiligen Stand der Technik ohne Schwierigkeiten in ein kundenfreundlich gestaltetes Teilnehmerverzeichnis oder eine entsprechende Auskunftsdienstedatenbank aufgenommen werden können.
(3) Ergeben sich Streitigkeiten zwischen Unternehmen über die Rechte und Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2, gilt § 133 entsprechend.
(4) Für die Überlassung der Teilnehmerdaten kann ein Entgelt erhoben werden; dieses unterliegt in der Regel einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4. Ein solches Entgelt soll nur dann einer Genehmigungspflicht nach § 31 unterworfen werden, wenn das Unternehmen auf dem Markt für Endnutzerleistungen über eine beträchtliche Marktmacht verfügt.

Die Daten, die an Telefonunternehmen übermittelt werden, sind also ab diesem Zeitpunkt zur gleichzeitigen Verbreitung im Internet freigegeben. Voraussetzung dafür ist, dass sich der betreffende Telefonkunde in öffentlich gedruckte oder elektronische Verzeichnisse hat eintragen lassen und der Weitergabe der Rufnummer im Rahmen einer Telefonauskunft nicht widersprochen hat (§ 105 Abs. 1 Satz 2 TKG).

Nachbarn, Kollegen, Freunde...


Gehen Sie davon aus, dass Daten über Sie genutzt werden, um
- Neugierde zu befrieden
- Daten zu einem Geschäft zu erhalten
- Daten zu einem Vertrag zu erhalten
- Emotionen nachzugeben.

Es kommen als Nutzer Nachbarn, Freunde, Kolleginnen und Kollegen, berufliche und politische Widersacher, ehemalige Partner, Geschäftsfreunde, Banken und Versicherungen in Betracht. Die Generation Internet ist herangewachsen, das sind Menschen, die bereits seit frühen Kindertagen mit dem Internet zu tun haben.